Häufige Fragen und Antworten

 

Wie kann ich von Deutschland oder Österreich aus ein Aschebestattungsritual in der Schweiz durchführen lassen?

Im Gegensatz zu Deutschland, wo der Gesetzgeber die Bestattung auf einem Friedhof zwingend vorschreibt, ist in der Schweiz die einzige Vorgabe, dass der/die Tote angemessen und würdevoll zu bestatten ist.

Der deutsche Gesetzgeber erlaubt jedoch, dass die Asche nach der Kremation direkt vom Krematorium aus in die Schweiz geschickt wird.

In Österreich gibt es vom Gesetz her ebenfalls einen generellen Friedhofszwang, der aber in den meisten Bundesländern auf Antrag hin modifiziert werden kann. Die Asche kann aber auch von Österreich aus in die Schweiz geschickt werden.

Vorgehen bei der eigenen Vorsorge

Teilen Sie Ihren Angehörigen, bzw. dem Bestatter Ihres Vertrauens mit, dass Sie mit Der Abschied eine Bestattungsvorsorgevereinbarung abgeschlossen haben und übergeben Sie der entsprechenden Person eine Kopie der Vereinbarung.

Ihre Angehörigen, bzw. der Bestatter werden/wird dann das zuständige Krematorium auffordern, die Urne nach der Kremation in die Schweiz zu Der Abschied zu schicken.

Wenn die Urne bei uns angekommen ist werden wir das Bestattungsritual nach Ihren in der Vorsorgevereinbarung festgelegten Wünschen durchführen.

 

Vorgehen beim Tod eines/ einer Angehörigen, eines Freundes, einer Freundin

Nach dem Tod einer geliebten Person, deren Bestattung Sie organisieren, wenden Sie sich an einen Bestatter Ihres Vertrauens vor Ort. Dieser wird den Leichnam an das zuständige Krematorium überführen und dem Krematorium in Ihrem Auftrag die Adresse von Der Abschied mitteilen. Das Krematorium wird die Urne nach der Kremation in die Schweiz schicken.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, bevor oder nachdem Sie den Bestatter vor Ort beauftragt haben. Wir werden mit Ihnen im vertrauensvollen Gespräch das weitere Vorgehen besprechen.